JEAN-LOUIS GLINEUR        AUTOR   FOTOGRAFIE   ARTWORK

 

 

 

 

 

WINTERLANDSCHAFT  COLLECTION

 

Eine Verbindung meiner Fotos und teils digitaler Bearbeitung

WINTERLANDSCHAFT  COLLECTION

Designs kombiniert mit eigenen Zeichnungen, Acrylbildern, Skizzen, Digital Artworks

Es bedarf - ganz anders als bei der Verwendung eigener Fotos - einer großen Sorgfalt bei der Veröffentlichung eigener Kunstwerke, wenn diese durch eine Vorlage entstanden sind.

 

Sehr typisch ist hierbei, dass ein Foto die Inspiration ist, und jeder Kunstschaffende muss trotz der sogenannten Kunstfreiheit einiges beachten.

 

Die nachfolgende Definition ist ebenso eindeutig wie hilfreich: 

 


Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das zum Schutz künstlerischer Ausdrucksformen gedacht ist. In Deutschland ist es in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert. Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es daher als wesentlich für die demokratische Grundordnung. Die Kunstfreiheit wird durch Art. 5 Absatz III GG gewährleistet. Der Wortlaut des Grundrechts lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wie folgt: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, die Inhalte und auch Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben. Ebenfalls Eingriffscharakter besitzen Behinderungen im Wirkbereich der Kunstfreiheit. Keinen Eingriffscharakter besitzt das Fördern einzelner Kunstrichtungen, dabei kann jedoch bei einer merklichen Ungleichbehandlung unter den Künstlern ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichheitsgrundrecht aus Art. 3 Absatz 1 GG vorliegen.

 

Eine freie Benutzung einer Vorlage gemäß § 24 UrhG liegt vor, wenn ein fremdes Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander.  Als Richtlinie gilt: Das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen. Ist ein solcher ausreichender Abstand gegeben und stellt das neue Werk eine persönliche geistige Schöpfung dar, die über das allgemein Übliche hinausgeht, dann ist das neue Werk mit einem eigenen Urheberrecht geschützt. Es steht damit rechtlich selbständig neben dem Original. Derjenige, der das neue Werk geschaffen hat, erwirbt ein eigenes, umfassendes Urheberrecht gemäß § 24 UrhG: „Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“ 

 

Wer also mit Sorgfalt diese Bedingungen beachtet, mag seine Aquarelle, Kohlezeichnungen, Öl- oder Acrylbilder nun als eigenständiges Werk betrachten dürfen und auch publizieren.

 

Wie bei der eigenen Fotografie bietet sich durchaus ein vielseitiges und kreatives Produkt-Design an. Honorare allgemein, oder Provisionen je verkaufter Einheit sind für den Autor bzw. Designer 'nice to have', aber wahrlich keine Symptome plötzlichen Reichtums. Wer das erhofft, lässt es besser bleiben. Wer aber einfach die Freude schätzt, eigene Kreativität zu entdecken und diese zu teilen, kann dies über verschiedene Partner in Verbindung mit unterschiedlichen Produkten tun.

 

Die Krawatte und die oben dargestellten Geldbörsen - Varianten aus echtem oder auch  aus Kunstleder - mit Motiven meiner Zeichnungen etc. sind typische Beispiele.

Truckerkappen, Krawatten und Smartphone Rückendeckel und mehr - Vorlage sind Zeichnungen, Acrylbilder auf Leinwand, Skizzen etc. von Jean-Louis Glineur

 

 

Public Domain, auch gemeinfrei genannt

 

Der Begriff Public Domain  umschreibt - kurz gefasst - frei verwendbare Werke, oder auch solche, die bereits 70 Jahre und älter sind und somit keinem Urheberrecht mehr unterliegen.

 

Dennoch mag man aus Vorsorge dies zuvor immer prüfen, zumal auch länderspezifische Abweichungen im Urheberrecht existieren können. 

 

AUTOR WORT UND BILD   FOTOGRAFIE   ARTWORK

Unten: Public Domain Symbol

Uralte Fotografien von Autorennen um 1940 und noch früher begeistern mich enorm. Und in Verbindung mit unterschiedlichen Produkten leben sie wieder auf. Ein wenig Nachbearbeitung mit entsprechender Software wertet die alten Fotografien ggf. auch auf.

 

Last Update 2017-01-09